Anwalt Familienrecht Oberhausen Duisburg
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht
umfasst als Teilbereich der elterlichen Sorge das Recht zur Bestimmung des Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthaltes eines Minderjährigen. Im Regelfall steht den Eltern die gemeinsame elterliche Sorge zu, damit auch ein geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Auch im Falle der Trennung und Scheidung der Eltern verbleibt es grundsätzlich zunächst bei der gemeinsamen elterlichen Sorge bzw. des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts. Erst wenn sich die Eltern nicht über den zukünftigen Lebensmittelpunkt des minderjährigen Kindes einigen können, werden familiengerichtliche Regelungen zur Aufenthaltsbestimmung oder die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil erforderlich.
In diesen Fällen kann es regelmäßig bei einer gemeinsamen Sorge der getrennten Eltern bleiben, während das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teilbereich der elterlichen Sorge dem jenigen Elternteil zugesprochen wird, bei dem das Kind seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat.
Anwalt Aufenthaltsbestimmungsrecht Oberhausen Mülheim