Anwalt Verbraucherinsolvenz Oberhausen Duisburg

Die Anwaltskosten der Verbraucherinsolvenz Oberhausen Duisburg

Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 InsO

Grundpreis:                         380,00 EUR zzgl. MwSt.

Preis je Gläubiger

1 bis 2 Gläubiger           inklusive

3 bis 5 Gläubiger          50,00 EUR zzgl. MwSt.

6 bis 8 Gläubiger:         45,00 EUR zzgl. MwSt.

Zahlungsweise:

Auf das Honorar wird eine Anzahlung von 150 EUR zzgl. MwSt. fällig. Nach Anzahlung kann sofort mit dem  vorgeschrienenen Schuldenbereinigungsversuch begonnen werden.

Der Rest kann nach Absprache in monatlichen Raten bezahlt werden.

Der Grundpreis für den gesetzlich vorgeschrienenen Schuldenbereingungsversuch umfasst folgende Leistungen:

  • Korrespondenz mit allen Gläubigern
  • laufende Beratung
  • Vergleichsversuch mit allen Gläubigern
  • Unterstützung bei der Abwicklung des Vergleichs
  • Scheitert der Vergleichsversuch: Ausführliches Abschlussgespräch zur Vorbereitung auf die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens + Übergabe der Bescheinigung nach § 305 InsO

Optional:

Vorbereitung der Antragsunterlagen für das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren:       150,00 EUR zzgl MwSt.

Auf Wunsch bereiten wir zum Abschlussgespräch auch die für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erforderlichen Antragsformulare (Insolvenzantrag, Antrags auf Verfahrenskostenhilfe, Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung) für Sie vor. Hiefür fallen zusätzliche Kosten an (s.o.).


Hinweis: Bei mir melden sich immer wieder Mandanten, die mit Rechtsanwälten und anderen Schuldnerberatern in ihrer Not vollkommen überzogenen Honorarvereinbarungen abgeschlossen haben. Meist geschieht dies im Zusammenhang mit dem Wunsch des Schuldners eine Insolvenz unbedingt vermeiden zu wollen, oder weil die Schuldner es sehr eilig hatten und in großer Sorge waren. Dazu gibt es vom Berater dann meist einen ganzen Haufen an Prospektmaterial und mehrseitige Verträge, durch die der Schuldner sich dazu verpflichtet für einen Vergleich mit den Gläubigern an den Berater zu bezahlen.  Kommt der Vergleich nicht zustande (weis meist schon im Voraus gesagt werden kann) können die bezahlten Raten vom Berater für dessen Honorarforderung einbehalten werden. Mein Rat: Vergleichen Sie Angebot und Preise auch bei der Wahl des Anwalts!


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