Für Sie die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) das richtige Verfahren?

Anwalt Privatinsolvenz Oberhausen


Kommt für Sie die Verbraucher – oder Regelinsolvenz zum Zuge?

Die Entschuldung von Privatpersonen ist grundsätzlich der Verbraucherinsolvenz zugewiesen.

Die Regelinsolvenz kommt dann zum Zuge, wenn:

Sie selbstständig sind,

Sie selbstständig waren und mehr als 19 Gläubiger haben,

Sie Arbeitgeber waren und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn oder Gehalt) bestehen,

Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer, der BfA oder LVA existieren.


Anwalt Privatinsolvenz Oberhausen


Soweit für Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren einschlägig ist läuft das Verfahren wie folgt in 3 Schritten ab:

Einigungsversuch

Um eine Privatinsolvenz beantragen zu können, muss ein planmäßiger Einigungsversuch mit den Gläubigern vorausgehen. Wir übernehmen das für Sie. Wir stellen die richtigen Unterlagen zusammen und unterbreiten den Gläubigern einen Vorschlag (Einigungsversuch).

Insolvenz­antrag

Haben die Gläubiger den Einigungsversuch abgelehnt, erstellen wir für Sie einen vollständigen Antrag auf Privatinsolvenz.

Restschuldbefreiung

Es folgt dann eine Zeit, die sich Wohl­verhaltensphase nennt. In dieser Zeit ist wichtig, dass Sie die gesetzlich festgelegten Beträge pünktlich an den Treuhänder zahlen. Als „Belohnung“ werden Ihnen dafür Ihre restlichen Schulden erlassen.


Anwalt Privatinsolvenz Oberhausen


Schnelle Terminvergabe: Öffentliche Schuldnerberatungsstellen sind oftmals ziemlich überlastet. Bei uns erhalten Sie kurzfristig einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Pfändungsschutz: Wir bieten Ihnen das kurzfristige Ausstellen von P-Konto Bescheinigungen für Ihren notwendigen Kontopfändungsschutz.