Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht

Anwalt Pflichtverteidigung Jugendstrafrecht Oberhausen


Grundsätzlich hat ein Jugendlicher oder Heranwachsende Anspruch auf einen Pflichtverteidiger wenn eine Jugendstrafe von mehr als einem Jahr droht, das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet, der Jugendliche in Untersuchungshaft kommt oder die Sach – und Rechtslage schwierig ist. Auch hier sollte man darauf achten, dass die Verteidigung von einem Anwalt übernommen wird, der Erfahrungen bei der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden hat. Einen Pflichtverteidiger kann man sich selbst aussuchen, es besteht keine Verpflichtung einen vom Gericht vorgeschlagenen Anwalt zu nehmen.


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