Strafverteidiger Oberhausen

Anwalt Oberhausen Strafrecht Akteneinsicht

(Absolutes Minimum)

  • Keine Verteidigung ohne Akteneinsicht
  • Sie erfahren, was die Polizei/Staatsanwaltschaft gegen Sie in der Hand haben
  • Für eine sinnvolle Verteidigung unbedingt erforderlich
                                                             Kosten 59,50 € inkl. MwSt.

Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft, kann ich für Sie bundesweit einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.

Wissen ist Macht. Daher kann ich Ihnen raten, sich erst nach erfolgter Akteneinsicht zu den strafrechtlichen Vorwürfen zu äußern. Lesen Sie zunächst einmal die Akte durch, um sich Klarheit über die strafrechtlichen Vorwürfe zu verschaffen.

Folgende Kosten fallen für meine Beauftragung mit der Akteneinsicht an:
Stellung des Antrags auf Akteneinsicht, Aktenversendungspauschale der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts,  Kopierkosten für die ersten 50 Seiten: zusammen 59,50 € inkl. MwSt.
(Kopierkosten für alle weiteren Seiten: 0,10 EUR pro Seite)

Wie Sie mich mit einer Akteneinsicht beauftragen können:

1. Schreiben Sie mir eine E-Mail mit dem Aktenzeichen
Senden Sie mir eine E-Mail an info@kanzlei-duic.de und geben das Aktenzeichen der zuständigen Staatsanwaltschaft oder zuständigen Gerichts an. Ideal ist die Beifügung eines Schreibens der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, aus welchem ich das Aktenzeichen entnehmen kann. Selbstverständlich können Sie mich auch per Briefpost beauftragen, aber die Abwicklung per E-Mail ist schneller und für beide Seiten effektiver.

2. Sie erhalten meine Rechnung
Sie erhalten dann eine Antwort von mir mit der Angabe meiner Bankverbindung, wo Sie dann einen Betrag in Höhe von 59,50 EUR einzahlen.

3. Akteneinsicht wird beantragt, kopiert, und an Sie versendet
Ich beantrage die Einsicht und erstelle nach Erhalt die Kopien. Dann übersende ich Ihnen eine Rechnung über die Kopierkosten, soweit diese den Umfang von 50 Seiten überschreiten sollten. Nach Ausgleich dieser weiteren Rechnung erhalten Sie die Akte in Kopie zugesendet.

4. Weitere Tätigkeiten
Meine Mandatierung bezieht sich nur auf die Einsicht. Wenn Sie mit meiner Dienstleistung zufrieden waren, können Sie mich jederzeit weiter beauftragen. Ich rechne Ihnen dann einen gezahlten Betrag für eine vorherige Tätigkeit als Anzahlung an. Sie zahlen bei mir nie doppelt.


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