Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg

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Anwalt Ehescheidung Oberhausen


Hier ein paar Informationen vom Anwalt Ehescheidng Oberhausen:

Scheidung – keine Panik, wir helfen.

Eine Scheidung stellt sich in aller Regel als einschneidendes Erlebnis im Leben dar, die persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind oft weitreichend. Daher ist es ausgesprochen wichtig, dass Sie sich auf eine objektive und kompetente juristische Betreuung verlassen können.

Was können wir für Sie tun?

Die Scheidung erschöpft sich oft nicht in dem bloßen gerichtlichen Verfahren, es handelt sich vielmehr um einen umfangreichen und komplizierten Auseinandersetzungsprozess, der die verschiedensten Lebensbereiche tangiert. Problematisch stellen sich häufig die sogenannten Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Hausrat oder Zugewinn dar.

Hier ist es wichtig, zu Beginn des Verfahrens alle klärungsbedürftigen Punkte zu ermitteln und wenn möglich außergerichtliche Lösungen wie notarielle Scheidungsfolgenvereinbarungen zu erreichen. Aber auch für die gerichtliche Auseinandersetzung erarbeiten wir für unsere Mandanten umfassende Strategien.

Brauche ich unbedingt einen Anwalt?

Selbst bei einvernehmlichen Scheidungen muss zumindest eine Partei anwaltlich vertreten sein, da der Scheidungsantrag nur von einem Anwalt gestellt werden kann. Eine Seite könnte also auf einen eigenen Anwalt bzw. eine eigene Anwältin verzichten. Wir raten nur sehr selten dazu, weil wir immer streng an den Interessen unserer Mandanten orientiert sind.

Was kostet mich die Scheidung?

Die konkreten Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach den wirtschaftlichen Verhältnisses der Ehegatten. Im Grundsatz gilt: je mehr die Eheleute verdienen, desto höher die Verfahrenskosten.

Es gibt aber auch die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, sofern Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Je nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfolgt entweder eine Stundung der Gerichts- und Anwaltskosten mit Ratenzahlungsverpflichtung, oder eine vollständige Befreiung.


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