Eine Anklageschrift zu erhalten, ist eine sehr unangenehme Sache. Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren und einen Strafverteidiger einschalten.

Mit einem Strafverteidiger haben Sie jemanden an Ihrer Seite, dessen einzige Aufgabe darin besteht, Ihnen zu helfen und das Strafverfahren optimal zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Weder Gericht noch Staatsanwaltschaft stehen auf Ihrer Seite. Es hilft auch nichts zu versuchen sich alleine gegen die Anklage zu wehren. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte und ohne fachkundige Einschätzung der Sach- und Rechtslage, stehen Sie allein auf weiter Flur mit dem Rücken an der Wand.

Verfahrensgang nach Zustellung der Anklageschrift

Sobald Sie einen Strafverteidiger gefunden haben, der Sie verteidigt, haben Sie erst einmal alles getan, was Sie machen können. Der Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht und bestellt sich gegebenenfalls als Pflichtverteidiger.

Nach erfolgter Akteneinsicht erfolgt der gemeinsame Besprechungstermin mit dem Mandanten um den Akteninhalt persönlich erörtern zu können. Bereits jetzt wird die für den Mandanten bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickelt.

Zulassung der Anklage und Gerichtsprozeß

In aller Regel läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bestimmt einen oder mehrere Gerichtstermine. Auf diese Termine wird der Mandant intensiv durch mich vorbereitet um im Prozeß ein optimales Ergebnis erzielen zu können.

 

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