Die Tricks der Polizei im Anhörungsbogen
In einem polizeilichen Anhörungsbogen verstecken sich zahlreiche Fallen, in die man als Laie viel zu schnell hineintappt. Dies gilt gerade auch, wenn Sie unschuldig sind und des Kreuzchen in dem Kästchen „Ich gebe die Tat NICHT zu gemacht haben“. Wenn Sie nun wie gefordert in dem Anhörungsbogen brav auch Ihr Einkommen angeben und vielleicht sogar noch das Kreuzchen im Feld „Zur Verfahrensbeschleunigung bin ich mit der Durchführung des Strafbefehlsverfahrens einverstanden“ machen, können Sie sich fast schon sicher sein, dass Ihr Fall doch vor einem Richter landen wird. Denn wozu sollte ein Unschuldiger Angaben zu seinem Einkommen machen oder sich mit einem Strafbefehlsverfahren einverstanden erklären? Dies macht es dem Gericht nur allzu leicht, einfach eine Geldstrafe festzusetzen und abzuwarten, ob sich der Beschuldigte überhaupt dagegen wehrt. Wie Sie sehen, ist es nicht ratsam, ohne Unterstützung eines Strafverteidigers den Anhörungsbogen auszufüllen. Besprechen Sie mit Ihrem Strafverteidiger ruhig auch die Aspekte, deren Angabe für Sie „harmlos“ erscheinen mögen.
Die Frist im Anhörungsbogen der Polizei
Oftmals setzt Ihnen die Polizei im Anhörungsbogen eine Frist von einer Woche. Lassen Sie sich von dieser kurzen Frist jedoch nicht einschüchtern. Es macht grundsätzlich nichts, wenn Sie die Frist zur Abgabe des Anhörungsbogens ignorieren und die Frist verstreichen lassen. Da Sie nicht verpflichtet sind, in dem Anhörungsbogen Angaben zur Sache zu machen, sind Sie auch folglich nicht dazu verpflichtet, das Formular innerhalb der von der Polizei gesetzten Frist zurückzuschicken. Oftmals kann es auch aus taktischen Gründen sinnvoll sein, nicht auf den Anhörungsbogen zu reagieren und die Frist verstreichen zu lassen.