Mandatsanbahnung
Das Mandatsverhältnis ist ein gegenseitiger Vertrag. Sie können ein Mandat nicht durch einseitige Erklärung begründen. Dies gilt auch, soweit Sie über unser Kontaktformular oder per E-Mail einen Mandatsauftrag erteilen wollen. Erst mit Bestätigung der Übernahme des Mandats durch unsere Kanzlei kommt der Mandatsvertrag zustande. Vor dieser Bestätigung besteht keinerlei Haftung unserer Kanzlei, insbesondere nicht für die Versäumung von Fristen etc.

Terminsvereinbarung
Vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Beratungstermin. Nicht immer ist der jeweilige Anwalt auch in der Kanzlei, da häufig auswärtige Termine anstehen. Bringen Sie zum Termin ein wenig Zeit mit. Die wenigsten Angelegenheiten lassen sich in 15 Minuten erörtern. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte wir um vorherige Information.

Relevante Unterlagen
Bringen Sie zur ersten Beratung alle relevanten Unterlagen mit. Dazu zählen alle Schreiben, Urkunden und sonstige Schriftstücke, die mit Ihrer Angelegenheit zu tun haben. Sollten Sie Unterlagen vorab einreichen, ist bereits die Prüfung dieser Unterlagen unter Umständen kostenpflichtig.

 

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