Sie finden eine Ladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung in Ihrem Briefkasten. Ein paar Tage später ruft Sie ein Polizeibeamter an. Es ist der Polizist, der die polizeiliche Beschuldigtenvernehmung durchführen möchte. Er fragt Sie: „Wann können wir uns treffen?“ und fügt an: „Ich habe diesen Nachmittag noch einen Termin frei!“
Wie sollen Sie sich verhalten?
Falls Sie die Ladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung bereits weggeworfen haben, notieren Sie sich Namen und Telefonnummer des Polizisten sowie das Aktenzeichen. Dann sagen Sie ihm: „Mein Anwalt wird Sie kontaktieren.“ Dies gilt auch dann, wenn sie noch keinen Strafverteidiger haben.
Ansonsten sagen Sie nichts! Legen Sie auf. Dann kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt – vorzugsweise einen Strafverteidiger!
Und beim nächsten Mal, wenn Sie eine Ladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten, warten Sie nicht bis zu einer weiteren Kontaktaufnahme durch den Polizeibeamten, sondern wenden sich sofort an einen Strafverteidiger.
Kontaktieren Sie mich sofort, wenn die Polizei Sie befragen oder gar verhaften möchte. In der Zwischenzeit sollten Sie keinesfalls mit der Polizei sprechen – nicht ein Wort. Im Rahmen unseres ersten Gesprächs werde ich Sie detailliert darüber aufklären, warum man nicht mit der Polizei sprechen sollte.
Im Laufe der Jahre leistete ich als Strafverteidiger vielen Mandanten Beistand im Umgang mit der Polizei.
*** Rubrik: Polizeiliche Beschuldigtenvernehmung ***