Anwalt Familienrecht Oberhausen: Trennung ohne Scheidung – Nachteile

Ehepaare schieben gelegentlich eine Scheidung lange vor sich her. Manchmal entscheiden sie sich, besonders ältere Ehepartner, deren Ehe nach Jahrzehnten gescheitert ist, dazu, überhaupt keine Scheidung durchzuführen. Macht dies wirtschaftlich und steuerlich Sinn?

1. Nachehelicher Ehegattenunterhalt bei langer Trennung

Eine lange Trennung hat wichtige negative Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt. Je länger die Ehezeit war, umso länger wird der nacheheliche Unterhalt geschuldet. Die Trennungszeit zählt zur Ehedauer. Es kann deshalb vorkommen, dass die Ehezeit dann so lange ist, dass eine zeitliche Befristung des nachehelichen Unterhalts nicht mehr in Betracht kommt.

2. Mitversicherung in der Krankenkasse bleibt während der Trennung bestehen

Wenn einer der Ehepartner nicht selbst arbeitet, ist er oft im Rahmen der sogenannten Mitversicherung in der Krankenkasse des anderen Ehegatten mitversichert. Daran ändert auch eine Trennung der beiden Eheleute nichts. Selbst wenn es sich um eine sehr lange dauerhafte Trennung handelt. Die Mitversicherung in der Krankenkasse endet erst nach Rechtskraft der Scheidung.

3. Rententeilung endet erst mit Ehescheidung

Mit der Scheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, betriebliche Rente, private Rentenversicherungen) unter den Ehegatten ausgeglichen werden.

Stichtag ist beim Versorgungsausgleich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Auch die Rentenanwartschaften die während der Trennungszeit anfallen, müssen mit dem anderen Ehegatten geteilt werden.

4. Steuerlast während der Trennung

Es besteht ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Ehegatten erst nach der Scheidung die Steuerklasse ändern müssen. Viele Eheleute praktizieren damit auch nach der Trennung noch eine gemeinsame steuerliche Ehegattenveranlagung und profitieren von deren finanziellen Vorteilen. Dies ist rechtswidrig.

Die Steuerklasse muss zum Beginn des Kalenderjahres geändert werden, das der Trennung folgt.

5. Trennungsunterhalt während der Trennung

Die Voraussetzungen Trennungsunterhalt zu erhalten, sind wesentlich einfacher, als die Voraussetzungen nachehelichen Unterhalt zu bekommen. Nur der nacheheliche Unterhalt kann in Dauer und Höhe begrenzt werden.

Es ist auch nicht möglich, für die Zukunft auf diesen Anspruch wirksam zu verzichten.

Vereinbaren die Ehegatten untereinander, dass sie keinen Trennungsunterhalt geltend machen, ist für die Zukunft so eine Vereinbarung rechtlich aber nicht wirksam. Auch schriftlich oder notariell ist dieser Verzicht nicht möglich. Wenn einer der Ehegatten dann trotzdem Trennungsunterhalt fordert, ist dies zulässig.

6. Erbrecht des Ehegatten während der Trennung

Die Trennung hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht des anderen Ehegatten. Der Ehegatte ist gesetzlich zu ½ erbberechtigt, wenn keine andere testamentarische Regelung vorliegt. In jedem Fall behält er seinen Anspruch auf den Pflichtteil als Ehegatte. Dieses Erbrecht erlischt erst, wenn der Scheidungsantrag von dem Verstorbenen eingereicht wurde und dem anderen Ehegatten zugestellt wurde.

7. Ehedauer für die Berechnung des Zugewinnausgleich endet nicht mit Trennung

Für die Höhe des Anspruchs auf Zugewinn ist maßgeblicher Berechnungstag und Stichtag, der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Bis dahin kann eine ganz erhebliche Erhöhung und Verringerung des Vermögens einer oder beider Ehegatten erfolgen. Dies vermindert oder erhöht dann den Anspruch auf Zugewinnausgleich.

 

Fazit Trennung oder Scheidung?

In jedem Fall bringt eine Trennung ohne anschließende Scheidung wirtschaftliche und steuerliche Risiken mit sich. Diese sollten geprüft und in jedem Fall abgewogen werden. Lassen Sie sich in jedem Fall umfassend über die Vor- und Nachteile Ihrer Situation beraten.

Um oben genannte Nachteile und Risiken zu vermeiden sollte eine Trennungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden.