Sorgerecht unverheirateter Eltern bzw. unverheirateter Väter
Seit Mai 2013 ist das Sorgerecht für nicht verheiratete Väter reformiert worden.
Für die Väter, die nicht mit der Kindesmutter verheiratet sind, wird der Weg zum gemeinsamen Sorgerecht deutlich erleichtert. Das Hauptkriterium für ein gemeinsames Sorgerecht der Kindeseltern ist nun nur noch das Kindeswohl, d. h., der Vater kann auch ohne Zustimmung der Mutter mitsorgeberechtigt werden.
Ist die Mutter auch nach Einschaltung des Jugendamtes nicht zu einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung bereit, kann der Vater nunmehr ein gerichtliches Verfahren beantragen zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge.