Schenkungen in der Ehe
Lottogewinn
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof 2013 entschieden, dass der Zuwendung durch die Lottogesellschaft (ca. 500.000 €) keine persönliche Beziehung (wie z.B. im Falle einer Erbschaft) zu Grunde liegt, so dass sie in den Zugewinnausgleich einfließt und der Gewinn ausgeglichen werden muss. Dies gilt auch für den Fall, dass das Ehepaar schon seit Jahren getrennt lebt (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.10.2013, Az: XII ZB 277/12).
Schenkungen von Ehegatten
Kommt es dazu, dass sich Ehegatten untereinander beschenken, so spricht man im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung heute von einer Schenkung. Schenkungen unter den Ehepartnern liegt stets die Ehe zu Grunde und sie sind daher anders als Schenkungen durch Dritte ausgleichspflichtig. Dies hat zur Folge, dass der schenkende Ehepartner regelmäßig die Hälfte seiner Schenkung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zurück erhält.
Wertsteigerungen im Zugewinnausgleich
Sollten Erbschaften und Schenkungen in zinsbringenden Modellen angelegt werden, so zählen nicht die Ursprungsbeträge an sich, sondern die durch die Zinserträge erhöhten Beträge einen Zugewinn dar. Dies betrifft auch die Wertsteigerung von Kunst- und Sammlerobjekten sowie Immobilien.
Illoyale Vermögensminderung
Sollte es zur Verschwendung von Vermögenswerten durch einen Ehepartner kommen, ohne dass der andere Ehepartner zugestimmt hat, so nennt man dies eine illoyale Vermögensminderung. Kann der Partner, der dieser Verschwendung nicht zugestimmt hat, dies beweisen, so wird der entsprechende Betrag nicht bei der Zusammenstellung des Endvermögens berücksichtigt und der verschwendende Partner hat dadurch keinen Ausgleichsanspruch wegen dieser Verluste.
Tipp:
Wollen Eltern ihren Kindern zur Hochzeit etwa Geld, Sachwerte oder Immobilien schenken, sollten sie zuvor eine Zweckvereinbarung aufsetzen, die regelt, dass diese Schenkungen an den Zweck der Ehe gebunden sind, um dadurch den Beschenkten vor einer Ausgleichspflicht im Falle der Scheidung abzusichern.
*** Rubrik: Rechtsanwalt Oberhausen – Zugewinn – Schenkungen während der Ehe ***