Anwalt Familienrecht Oberhausen
Die Scheidungs – und Trennungsvereinbarung
Zur Vermeidung zum Teil langwieriger gerichtlicher Verfahren und damit verbundener emotionaler Befindlichkeiten und Eskalation von Streitigkeiten sollte der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung das Ziel familienrechtlicher Beratung sein.
Es können hierbei in einem überschaubaren Zeitraum faire familienrechtliche Regelungen getroffen werden, die die Interessen beider Ehegatten berücksichtigen. Diese betreffen vor allem den Bereich des Unterhalts während und nach der Scheidung, sofern Unterhalt zu regeln ist, wie insbesondere auch die Ermittlung des Zugewinnausgleiches.
Daneben können im Einzelfall auch wirtschaftlich vernünftige Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden, die sich von dem starren System der Halbierung sämtlicher in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften unterscheiden, wie auch die Verteilung des in der Ehe erworbenen Vermögens oder aber bestehender Verbindlichkeiten einvernehmlich wirtschaftlich vernünftig geregelt werden kann. Hierbei ist der erfahrene Familienrechtler gefordert.
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Scheidungs – und Trennungsvereinbarung