Scheidungsanwalt Duisburg
kostengünstige Scheidung mit einem Anwalt Duisburg
Geld sparen mit einvernehmlicher Scheidung
Eine Scheidung erfolgt in Deutschland ausschließlich beim Familiengericht und vor dem Scheidungsrichter. Macht es da Sinn, einen Scheidungsanwalt für Duisburg zu nehmen?
Die familienrechtlichen Vorschriften verlangen zwingend, dass bei einer Ehescheidung mindestens eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (sog. Anwaltszwang).
Genau hier wird es interessant für die Ehepartner, die einvernehmlich geschieden werden wollen. Also die Ehefrauen und Ehemänner, die keinen Rosenkrieg austragen und die Folgen ihrer Scheidung schon außergerichtlich besprochen und geklärt haben.
Zwischen den getrennt lebenden Partnern herrscht also Einigkeit über die Scheidungsfolgen.
kostengünstige Scheidung mit einem Anwalt Duisburg– geeignete Fälle
Wenn also kein Streit (mehr) über
- Sorgerecht
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Hausrat und Ehewohnung
- Zugewinnausgleich
besteht, reicht ein Anwalt für die Einreichung des Scheidungsantrages.
Das erspart Ihnen die Hälfte der Anwaltskosten und – da diese Kosten den “Löwenanteil” der Scheidungskosten ausmachen – ca. 40% der Gesamtkosten Ihrer Scheidung.
Einvernehmliche Scheidungen sind oft auch schnelle Scheidungen, insbesondere wenn die Eheleute keine drei Jahre miteinander verheiratet sind oder auf die Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleiches – also auf die Teilung der in der Ehezeit entstandenen Anwartschaften für Renten und Pensionen – verzichten. Dieser Verzicht kann für unter 400 € Notargebühren bereits im Vorfeld der Scheidung vereinbart werden.
Ein Scheidungsverfahren muss nicht mit hohen Kosten verbunden sein. Ich vermeide als Anwalt für Scheidung mit einem Anwalt Duisburg unnötigen administrativen Aufwand, daher zahlen Sie bei mir nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren. Und bei “spitzer” Berechnung können wir auch ggf. den Gegenstandswert Ihrer einvernehmlichen Scheidung noch um 10-15 % reduzieren, somit sparen Sie Anwalts – und Gerichtskosten ein.