Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg
Die kostenlose Beratung bei geplanter einvernehmlicher Scheidung
- Sie leben bereits fast ein Jahr getrennt und haben die feste Scheidungsabsicht.
- Sie und Ihr Ehegatte sind sich einig, dass die Scheidung nun eingereicht werden soll.
- Abgesehen vom Versorgungsausgleich soll nichts weiter mit geregelt werden.
- Vor Einreichung der Scheidung wünschen Sie eine Kalkulation der Kosten und haben einige Fragen zum Ablauf des Verfahrens, ggf. zur Höhe von Ratenhzahlungen.
Ich arbeite als Scheidungsanwalt lediglich zu den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestgebühren und biete Ihnen zudem eine 0% Ratenzahlung an. Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, sollten Sie sich nicht scheuen, mich diesbezüglich anzusprechen.
Die relevanten Fragen beantworte ich Ihnen gerne kostenlos in einem persönlichen Gespräch.
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