Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg
Internetbetrug und Computerbetrug
Als Kanzlei für Internetstrafrecht vertreten wir Sie. Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder bei Ihnen eine Hausdurchsuchung erfolgt ist, nehmen Sie möglichst schnell Kontakt auf. Umso früher Sie sich beraten lassen, desto eher können Fehler vermieden werden.
Wir stehen kompetent an Ihrer Seite.
Internetbetrug – praxisrelevante Fälle –
- Anbieten von Waren über Online Plattformen, die tatsächlich nicht vorhanden sind. Die Ware wird nach Erhalt des Kaufpreises nicht an den Käufer versandt.
- Online bestellte Ware, die nach Erhalt nicht bezahlt wird.
Computerbetrug – praxisrelevante Fälle –
Geldabhebungen mit manipulierten, gefälschten oder entwendeten Bankkarten. Verwendung der Onlinebankingdaten ohne jegliches Einverständnis des Betroffenen.
Im Zuge der wachsenden Internetkriminalität hat der Computerbetrug an Aktualität gewonnen.
Wir erhalten sie alle fast täglich in unseren Emailpostfächern. Emails die den vermeintlichen Aussteller (oft) täuschend echt imitieren. Der Absender kann die eigene Hausbank sein, ein Onlinekaufhaus oder ein Online Bezahlsystem. Der Absender der Email fordert den Empfänger beispielsweise auf, sich unter einem in der Email aufgeführten Link einzuloggen und dort seine Personalien zu aktualisieren und seine Daten für das Onlinebanking einzugeben. Diese Daten werden sodann abgefischt und gespeichert. Der Absender erhält auf diesem Wege alle Daten die er benötigt um auf das Konto des Geschädigten zuzugreifen. Ziel des Phising ist es, an die Kontodaten, Kreditkartendaten und die dazugehörigen Passwörter zu gelangen.
Auch Kontodaten und PINs die über das sogenannte Skimming (die Täter installieren am Einschubschacht des Kartenlesegeräts am Bankautomat einen vorgeschaltetes Kartenlesegerät, bei dem die Kontoverbindungsdaten samt PIN gespeichert werden) ausgeforscht werden und dann später unberechtigt verwendet werden, um an Geldmittel zu gelangen, dienen der Vorbereitung eines Computerbetruges.
In der Praxis werden diese unrechtmäßig erlangten Daten häufig dazu verwandt, um damit Onlinebestellungen vorzunehmen. Aber auch der Berechtigte selbst macht sich unter Umständen des Computerbetruges strafbar, wenn er online Leistungen bestellt, zu deren Zahlung er nicht in der Lage oder nicht willens ist. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Bonitätsabfrage des Onlineversenders durch ein Computerprogramm vorgenommen wird und nicht durch einen Mitarbeiter vorgenommen wird.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir für Sie da:
- Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft
- Pflichtverteidigung beim Vorwurf des Computer- und Internetbetrugs
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts eines Internetdelitks
- Untersuchungshaft / Festnahme
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Computerbetrugs oder Cyberkriminalität
IHR RECHTSANWALT INTERNETBETRUG UND COMPUTERBETRUG
FÜR DAS STÄDTEDREIECK OBERHAUSEN, DUISBURG UND MÜLHEIM
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