Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen Duisburg
Anwalt Immobilie Trennung Scheidung Oberhausen
Im Falle einer Trennung stellt sich häufig die Frage, was nun aus dem gekauften Haus oder der Eigentumswohnung wird.
Selten ist schon abbezahlt. In aller Regel stehen beide Eheleute als Eigentümer im Grundbuch und beide haben auch den Kreditvertrag gesamtschuldnerisch unterzeichnet. Die Bank kann sich in diesem Fall aussuchen, wer von beiden Ehegatten den Kredit bezahlen soll. Hat also z.B. bislang der Ehemann die Hausrate überwiesen, könnte sich die Bank, wenn die Raten ausbleiben, auch an die Ehefrau wenden. Daraus ergibt sich, dass in aller Regel davon abzuraten ist, bei einem Auszug aus dem Haus die Zahlung der Kreditraten ohne Absprache mit dem Partner einfach einzustellen. In diesem Falle drohen weitere Zinsen, Kosten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw., für welche beide Ehegatten gegenüber der Bank unabhängig von der Trennung weiterhin gesamtschuldnerisch haften.
Anlässlich Trennung und Scheidung stellt sich häufig die Frage, wer die den Eheleuten gehörende Immobilie übernimmt.
Immer wieder sind Eheleute der Auffassung, sie könnten dies alleine regeln und dabei Geld sparen. Sie laufen jedoch Gefahr, wichtige Fragen im Zusammenhang u. a. mit dem Zugewinnausgleich oder den zur Finanzierung des Hauses aufgenommenen Darlehen zu übersehen.
Frühzeitig sollte daher gemeinsam mit dem Rechtsanwalt eine genaue Bestandsaufnahme des Wertes und der Eigentumsverhältnisse des Hauses, der Belastung durch die Kosten und Darlehensraten und der künftigen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eheleute vorgenommen werden.
Was passiert mit einer gemeinsamen Immobilie bei Trennung und Scheidung?
- einverständlicher Verkauf des Hauses, oder
- ein Ehepartner kauft dem anderen Ehepartner seinen Hausteil ab, oder
- Parteien behalten das Haus gemeinsam und vermieten es, oder
- ein Ehepartner bezieht das Haus und leistet hierfür Nutzungsentschädigung
- Kommt keine Einigung zustande: Teilungsversteigerung des Hauses
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