Anwalt Familienrecht Oberhausen

Fehler beim Ehegattenunterhalt

Durch die seit 01.01.2008 in kraft getretene Unterhaltsrechtsreform haben sich im Unterhaltsrecht vielerlei Änderungen ergeben.

Einige (die Liste ist nicht abschließend) Fehler beim Ehegattenunterhaltsind nachstehend aufgeführt:

  • Keine Unterscheidung zwischen Bedarf und Leistungsfähigkeit,
  • Keine Berücksichtigung mietfreien Wohnens bereits für den Trennungsunterhalt, wenn die Scheidung rechtshängig ist,
  • Keine Berücksichtigung zusätzlicher privater Altersvorsorge,
  • Keine Berücksichtigung fiktiven Einkommens,
  • Übersehen des Steuerklassenwechsels bei der Ermittlung des bereinigten Einkommens und des Realsplittingvorteils,
  • Kein Ergreifen sofortiger Maßnahmen bei Überzahlungen von Ehegattenunterhalt,
  • keine rechtzeitige Geltendmachung rückständigen Unterhalts.

 

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