Anwalt Strafrecht Oberhausen Mülheim Duisburg
Ermittlungsverfahren Kontaktaufnahme zwischen Anwalt und Mandant
Der erste Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Strafverteidiger kommt in der Regel zustande, nachdem der Mandant von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft erfahren hat, dass gegen ihn ermittelt wird.
Zum Beispiel. weil ihm nach einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein abgenommen wurde, die Polizei überraschend seine Wohnung, seinen PKW und sein Büro durchsucht und den Computer mitgenommen hat oder er schriftlich zu einer polizeilichen Vernehmung vorgeladen wurde.
Ermittlungsverfahren Kontaktaufnahme
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Bei einem Strafverfahren entscheidet schon oft die erste Handlung den gesamten Fortgang und das spätere Ergebnis. Aus diesem Grund sollten Sie sich früh beraten lassen.
Sie machen einen Termin in der Sache bei einem Anwalt und wundern sich, dass er nicht sofort in Hektik verfällt.
Das sollte er nämlich auch nicht!
Ein Strafverteidiger sollte ruhig und überlegt an die Verteidigung des Mandanten herangehen.
Zwar wird der Verteidiger überlegen, ob sofort etwas zu veranlassen ist.
Aber dies ist in aller Regel nicht der Fall.
Auch ausführliche Besprechungen sind zu diesem Zeitpunkt aus Sicht des Verteidigers in vielen Fällen noch nicht notwendig, da eine sachgerechte Einflussnahme auf das Verfahren meist noch nicht möglich ist.
Denn im Ermittlungsverfahren sind die Rechte des Beschuldigten und seines Verteidigers nicht sehr stark ausgeprägt, soweit es wirklich um aktive Einflussnahme geht.
Der Verteidiger hat zum Beispiel nicht das Recht, an polizeilichen Vernehmungen von Zeugen teilzunehmen.
Dem Verteidiger sollte eine schriftliche Vollmacht erteilt werden.
Er wird den Ermittlungsbehörden das Mandat anzeigen und die notwendige Akteneinsicht beantragen.
Wenn Sie eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung / Anhörung erhalten haben, dann gilt:
- Im Regelfall sollte man Vernehmungstermine absagen, denn der Mandant sollte sich nicht äußern.
- Bei der Polizei müssen Sie zur Vernehmung auch nicht erscheinen.
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