Leben Eheleute zusammen, gibt es eine gesetzliche Regelung, durch die im Todesfalle eines Ehegatten dessen Erbanspruch geregelt ist.

Leben die Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft wird im Falle des Todes eines der Ehegatten der Überlebende

· gegenüber seinen Kindern 1/2 des Nachlasses erhalten, die andere Hälfte wird auf die Kinder anteilsmäßig verteilt

· wenn keine Kinder vorhanden sind, gegenüber den Schwiegereltern 3/4 erhalten.

Im Falle der Gütertrennung gilt bei den zuvor genannten Konstallationen:

· 1/4 Ehegatte, 3/4 Kind(er)

· 1/2 Ehegatte, 1/2 Schwiegereltern

Leben die Eheleute getrennt, ändert sich an diesen Konstellationen nichts!

Solange nicht ein Testament erstellt oder nicht ein Scheidungsantrag gestellt wurde, erbt der getrennt lebende Ehegatte – wie oben beschrieben – weiter.


 

Erbrecht und Trennung Scheidung