Rechtsanwalt Zivilrecht Oberhausen
Das allgemeine Zivilrecht
Sobald ein Streit entsteht, geht es im Zivilrecht meist um die Frage: Wer will was von wem und woraus (Rechtsgrund). Und genau hier beginnt die beratende und vertretende Tätigkeit.
Ich berate Mandanten als Anwalt Zivilrecht Oberhausen und als Anwalt Privatrecht Oberhausen. Ein Anwalt für Zivilrecht berät grundsätzlich in zivilrechtlichen Rechtsgebieten. In der Praxis haben Anwälte für Zivilrecht sich jedoch auf spezielle Rechtsgebiete spezialisiert.
Anwalt Zivilrecht Oberhausen: Bereiche:
- Schuldrecht (z. B. Geldforderungen)
- Mietrecht (Mietkündigung, Kautionsstreitigkeiten)
- Schadensersatzrecht (Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatz)
- Haftung von Banken für nicht autorisierte Überweisungen per Onlenebanking
- Darlehensrecht (Durchsetzung/Abwehr von Darlehens – und Kreditforderungen/Darlehen von privat und Verbraucherdarlehen)
- Pflichtteilsrecht
Gerichtsbarkeit im Zivilrecht
In zivilrechtlichen Streitigkeiten sind die Zivilgerichte zuständig. Nach dem Streitwert bemisst sich die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts. Auf der untersten Ebene ist das Amtsgericht als erste Instanz zuständig. Bei bestimmten Streitwerten kommt die Streitigkeit schon in erster Instanz zum Landgericht. Oberlandesgerichte sind als weitere Instanz für Landgerichtssachen vorgesehen und der Bundesgerichtshof entscheidet über Fälle mit Relevanz. Wir beraten Sie zum zivilrechtlichen Instanzenzug, damit Sie verstehen, welche rechtlichen Möglichkeiten noch bestehen, wenn Sie in der ersten Instanz nicht obsiegen konnten.
Nicht immer führt eine Klage vor den Zivilgerichten zu den besten Ergebnissen. Es kann sinnvoll sein, sich mit dem Kontrahenten im Rechtsstreit einvernehmlich zu einigen. In der Kanzlei sind wir bestrebt, die für Sie individuell beste Lösung zu erarbeiten. Deshalb schließen wir auch einen außergerichtlichen Vergleich nicht aus, wenn das in Ihrem Fall passt. Unsere Vorgehensweise stimmen wir mit Ihnen ab.
Ich erkläre Ihnen als Anwalt Zivilrecht Oberhausen anschaulich die Rechtslage, erläutern Chancen und Risiken, zeigen Ihnen die bestehenden Handlungsalternativen auf und geben eine klare Empfehlung zur Vorgehensweise. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Gesetze und Gerichtsurteile, sondern auch praktische und finanzielle Aspekte. Wir achten stets darauf, dass unsere Vorschläge in der Praxis gut umsetzbar sind und die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Zivilrecht und Kosten
Im Zivilrecht bemessen sich die Anwaltskosten nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) setzt die Gebühren für die verschiedenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Zivilrecht fest. Wir halten die Gebührenfrage in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen für Sie transparent. Sie können auch zunächst eine Erstberatung in Ihrer Zivilrechtssache in Anspruch nehmen, für die die Gebühren angemessen sind.
Wie auch immer die Konstellation in Ihrem Fall ist, ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihre begründeten Ansprüche durchzusetzen oder gegen Sie geltend gemachte unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
