Ihr Anwalt für Verfahrenskostenhilfe Scheidung Oberhausen

Kann Verfahrenskostenhilfe für Scheidung beantragt werden?

Verfügen Sie lediglich über geringe Einkünfte und sind Sie außerstande, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen? Sofern kein Vermögen (Lebensversicherung, Barvermögen pp.) oberhalb eines Schonvermögens von derzeit 5.000,00 EUR vorhanden ist, besteht bei geringen monatlichen Einkünften die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form der sogenannten Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) in Anspruch zu nehmen. Dann werden die Kosten entweder komplett von der Staatskasse getragen oder Sie müssen sich mit monatlichen Raten entsprechende Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse an den zu erwartenden Kosten beteiligen. Den dafür erforderlichen Vordruck können Sie unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen. Verfahrenskostenhilfe ist für uns kein Problem. Gerne reichen wir für Sie einen Scheidungsantrag bei Gericht zusammen mit einem Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ein. Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin das Formular zusammen mit den entsprechenden Belegen mit.


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