Rechtsanwalt Scheidung Oberhausen

Anwalt Scheidungsfinanzierung Oberhausen

Scheidungsfinanzierung durch Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie vielleicht Sorgen haben, dass Sie sich ein Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht nicht leisten können, dann besteht für Sie die Möglichkeit,  Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Verfahrenskostenhilfe wird Ihnen dann gewährt, wenn Sie nur geringe monatliche Einnahmen haben oder Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialleistungen beziehen.

Sprechen Sie uns an.

Wir nehmen in diesem Fall die entsprechende Verfahrenskostenhilfeantragstellung zur Scheidungsfinanzierung für Sie vor.

Scheidungsfinanzierung ohne Verfahrenskostenhilfe

Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Scheidung, soweit Sie keine Verfahrenskostenhilfe erhalten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Scheidung ohne Mehrkosten in drei Teilbeträgen zu zahlen:

  • Ein Drittel bei Beauftragung
  • Ein Drittel nach 2 Monaten
  • Ein Drittel bis zum Scheidungstermin

Lediglich die Gerichtskosten müssen vollständig von Ihnen verauslagt werden.

Wir berechnen keine Zinsen und keine Gebühren.

In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit der monatlichen angemessenen Ratenzahlung auf die entstehenden Anwaltskosten. Sprechen Sie uns an.

 

Ihr Vorteil bei Scheidungen:
  • Kostenprognose vor Scheidungsbearbeitung
  • Finanzierung der Scheidung durch vorher festgelegten individuellen Zahlungsplan
  • Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrages innerhalb von zwei Tagen
  • Prüfung, ob und wie das Ehescheidungsverfahren weiter beschleunigt werden kann
  • Individuelle Betreuung während des Ehescheidungsverfahrens
  • Gewährleistung der Mindestgebühren für das Ehescheidungsverfahren

 

Anwalt Scheidungsfinanzierung Oberhausen