Rechtsanwalt Insolvenzrecht Oberhausen Duisburg

Anwalt Regelinsolvenz Oberhausen Duisburg


Ist Ihr Unternehmen oder Ihre Selbständigkeit nicht mehr zu retten, dann bietet die

Regelinsolvenz eine Perspektive.

Sind Sie Geschäftsführer einer insolventen GmbH, dann sind Sie schon von Gesetzes wegen verpflichtet, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Andernfalls machen Sie sich strafbar und haften u.U. persönlich für die Schulden der Gesellschaft.

Wir erstellen mit Ihnen den Insolvenzantrag für das Regelinsolvenzverfahren unterschriftsreif.

Die Kosten hierfür einschließlich der Beratung bewegen sich in der Regel zwischen 250,00 € und 450,00 €.

Auch betreuen wir Sie auch in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Insolvenzstraftaten, z.B. Insolvenzverschleppung (Insolvenzstrafrecht).

Das Regelinsolvenzverfahren steht Selbstständigen und Unternehmern offen. Diese Verfahrensart gilt auch für ehemals Selbstständige, sofern diese mehr als 19 Gläubiger haben. Ehemals Selbstständige, die weniger als 19 Gläubiger haben, müssen ebenfalls einen Regelinsolvenzantrag stellen, wenn Schulden aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern bestehen.

Durch das Regelinsolvenzverfahren kann nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung erlangt werden. Wird für eine juristische Person, z.B. GmbH, ein Insolvenzantrag gestellt, so werden diese Verfahren regelmäßig mangels Masse eingestellt und die Gesellschaft liquidiert.

Beratung Oberhausen


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