Die sog. Online-Scheidung
Im Internet wird viel versprochen.
Zum Beispiel: „Scheidung ohne Anwaltsbesuch“, „Scheidung light“, „Scheidung von zuhause aus“, „Scheidungskosten online senken“.
Aber: Eine Online-Scheidung geht so gut wie ein Online-Zahnarztbesuch.
Man wird nicht geschieden, ohne persönlich beim Familiengericht angehört zu werden. Das Gericht kommuniziert nicht per Mail.
Lediglich kann der Kontakt zwischen Anwalt und Mandant per Internet stattfinden und damit unkompliziert und schnell werden.
Nachteile, wenn das ausschließlich über Standard-Formulare abgewickelt wird, liegen auf der Hand:
Ohne persönlichen Kontakt zum Anwalt wird man seine Fragen rund um das Scheidungsverfahren nicht los.
Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzlich festgelegt, nach einer Gebührentabelle und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Also von geringeren Gebühren kann keine Rede sein.
Anwalt Online-Scheidung Oberhausen