Rechtsanwalt Oberhausen Duisburg
Anwalt Oberhausen Mandatsanfrage
STRAFRECHT – SCHEIDUNG – VERBRAUCHERINSOLVENZ
Wenn Sie Interesse haben, dass Rechtsanwalt Frank Duic Sie rechtlich berät oder gerichtlich und/oder außergerichtlich vertritt, können Sie vorzugsweise auch per eMail (info@kanzlei-duic.de) mit dem Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg und Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg Kontakt aufnehmen.
Bitte nennen Sie dann Ihren Namen und Ihre Wohnanschrift und schildern Sie uns kurz ihr Problem.
Wir überlegen dann, ob wir Ihnen hilfreich sein können und uns der Sache annehmen möchten.
Wegen hoher Auslastung und weil wir uns auf wenige Spezialgebiete konzentrieren, müssen wir leider immer wieder Mandate mal ablehnen. Auch darüber unterrichten wir Sie ggf. möglichst schnell. Bitte nehmen Sie solche Absagen nicht “persönlich”, da sie in aller Regel nur durch unsere hohe Arbeitsauslastung und unsere Spezialisierung auf wenige Rechtsbereiche bedingt sind.
Auf keinen Fall ist die Antwort irgendeine Meinungsäußerung zu den rechtlichen Aussichten Ihres Anliegens verbunden.
Wichtiger Hinweis damit es nicht zu Missverständnissen kommt:
Mit Ihrer Mandatsnfrage kommt noch keine Mandatsvertrag zustande! Das heisst zum einen, dass Ihre Anfrage für Sie völlig unverbindlich ist und auch noch keine Kosten auslöst!
Zum andern kommt durch Ihrer Anfrage auch noch kein Vertragsverhältnis zustande, das gegenseitige Rechte oder Pflichten auslösen. Bedenken Sie daher bei schriftlichen Anfragen, dass ich nicht schon allein aufgrund dieser Anfrage für Sie tätig werden darf.
Bitte geben Sie bei E-Mails einen konkreten Betreff und einen leicht identifizierbaren Absender ein, da ansonsten aus Sicherheitsgründen die Mail möglicherweise sofort gelöscht wird.
Wichtiger Hinweis damit es nicht zu Missverständnissen kommt: