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Strafmandate bei denen der Vorwurf Körperverletzung erhoben wird

Die Körperverletzung wird laut dem Strafgesetzbuch in mehrere Tatbestände unterteilt. Für die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) kann belangt werden, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder körperlich schädigt. Der Versuch einer derartigen Handlung wird unter Strafe gestellt. Von einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) geht das Strafrecht aus, wenn die körperliche Schädigung durch Giftstoffe, eine Waffe oder infolge eines hinterlistigen Überfalls herbeigeführt wird. Der Straftatbestand ist auch erfüllt, wenn er gemeinschaftlich mit anderen Personen begangen wird. Mit dem Vorwurf der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) muss sich auseinandersetzen, wer eine andere Person in der Weise verletzt, dass das Sehvermögen des anderen durch die Tat beeinträchtigt ist oder die andere Person in der Weise betroffen ist, dass sie dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist.

Die im Strafgesetzbuch aufgeführten Unterscheidungen der Körperverletzung machen es notwendig, sich als Beschuldigter fachliche Unterstützung beim Anwalt Körperverletzung Duisburg Oberhausen zu suchen. Je nachdem, welches Delikt geahndet wird, kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren verhängen. Ein erfahrener Rechtsbeistand wie Herr Stephan Bester wird sich mit ganzen Engagement dafür einsetzen, dass das Strafmaß so gering wie möglich ausfällt.

Die Körperverltzungsdelikte sind im Einzelnen in den Paragraphen §§ 223 – 231 StGB geregelt.

Die einfache Körperverletzung ist in dem § 223 StGB geregelt. Danach macht sich jemand strafbar, wenn er eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Der Strafrahmen bewegt sich dabei bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Bei Hinzutreten weiterer Umstände kann eine einfache Körperverletzung als eine gefährliche Körperverletzung behandelt werden. Diese ist in dem § 224 StGB geregelt. In diesem sind bestimmte Qualifikationen die zur einfachen Körperverletzung hinzutreten müssen angegeben. So heißt es im § 224 StGB:

“ Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht,
   
wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren
Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
 
Dies bedeutet, dass in Fällen einer gefährlichen Körperverletzung keine Geldstrafe mehr in Betracht kommt. In den vorliegenden Fällen hat der Gesetzgeber bestimmt, dass eine Mindeststrafe in Form einer Freiheitsstrafe zu verhängen ist. Diese kann je nach der Vorgeschichte des Beschuldigten zur Bewährung ausgesetzt werden.

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