Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl nach § 242 StGB?
Anwalt Diebstahl Oberhausen Duisburg
Dann sollten Sie umgehend einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Machen Sie im Ermittlungsverfahren von sich aus keine Angaben gegenüber den Behörden. Diebstahl ist alles andere als ein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Verurteilungen zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen haben einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis zur Folge. Daher gilt es, sich zuerst eine geeignete Verteidigungsstrategie aufzubauen. Als Ihr Anwalt beantrage ich dafür zunächst Akteneinsicht.
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Anhand der Akten kann ich die gegen Sie erhobenen Vorwürfe hinsichtlich ihrer Plausibilität und Beweisbarkeit und auf Rechtmäßigkeit prüfen. Häufig lassen sich so schon Kenntnisse gewinnen, die dazu führen, dass eine Anklage gar nicht erst erhoben wird. Gerade bei „kleineren“ Diebstahlsdelikten kann das Verfahren häufig wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) eingestellt werden (Ausnahme: Es handelt sich um einen Wiederholungstäter). Ein Gerichtstermin kann aber auch vermieden werden, indem Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO) ausgehandelt werden. Beide Möglichkeiten hätten dann keine Eintragung in ein Führungszeugnis zur Folge. Sollte dies nicht möglich sein, kämpfe ich in der Hauptverhandlung für Ihr Recht.
Bei Diebstahlsqualifikationen können rasch nicht bewährungsfähige Freiheitsstrafen drohen. Denkbare Qualifikationen bei einer Anzeige wegen Diebstahls sind zum Beispiel:
- Bandendiebstahl
- Wohnungseinbruchsdiebstahl
- Einbruchsdiebstahl
- besonders schwerer Fall des Diebstahls
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