Scheidungsanwalt Oberhausen

Anwalt Scheidungsantrag Oberhausen Duisburg


5 Informationen, die ich als Anwalt Scheidungsantrag Oberhausen benötige:

Das Scheidungsverfahren muss von einem Rechtsanwalt in die Wege geleitet werden.

Dafür erstellt der Anwalt einen Scheidungsantrag, also ein Schreiben an das Familiengericht mit dem ausdrücklichen Antrag auf Durchführung des Scheidungsverfahrens.

Damit der Anwalt einen Scheidungsantrag erstellen und bei Gericht einreichen kann, benötigt er folgende Unterlagen und Informationen:

1. Die genaue Adresse beider Eheleute
Es ist eigentlich selbstverständlich, aber manchmal wird es für den ersten Termin beim Anwalt vergessen: Damit der Richter einen Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zustellen kann, muss der Richter die genaue Adresse des anderen Ehegatten genannt bekommen.

Wenn keine Adresse bekannt ist, kommt eine öffentliche Zustellung in Betracht.

2. Den Zeitpunkt der Trennung
Der Richter darf die Ehe nur scheiden, wenn er überzeugt davon ist, dass die Ehe zerrüttet ist. Als Anhaltspunkt dafür nennt das Gesetz das sogenannte Trennungsjahr. Der Richter darf den Scheidungsantrag nur bearbeiten, wenn die Eheleute schon seit einem Jahr getrennt leben oder im Ausnahmefall Härtegründe vorliegen und deshalb auf das Trennungsjahr verzichtet werden kann. Das ist jedoch selten.

Trennung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der eine Ehegatte für den anderen Ehegatten keinerlei Versorgungsleistungen mehr erbracht hat für die Dauer von einem Jahr. Gemeint ist damit z.B. Einkaufen, Kochen, Wäsche machen, bügeln usw.

Der Richter muss also überprüfen, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist. Damit der Richter das prüfen kann, muss ihm das Trennungsdatum ausdrücklich im Scheidungsantrag genannt werden.

3. Die Heiratsurkunde
Der Richter benötigt zur Durchführung des Scheidungsverfahrens die Heiratsurkunde. Die Heiratsurkunde muss in der Regel vom Anwalt zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden.

Meistens genügt es, eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde mitzuschicken. Natürlich kann auch die Heiratsurkunde im Original vorgelegt werden oder das Familienstammbuch. Diese Originaldokumente werden dann auch wieder vom Gericht zurückgegeben.

Tipp: Falls Ihr Ehepartner im Besitz der Heiratsurkunde ist und Sie sich nicht mit Ihrem Ehegatten über die Herausgabe streiten möchten, können Sie in der Regel problemlos eine neue Heiratsurkunde beim Standesamt in Oberhausen bzw. dort wo Sie geheiratet haben gegen eine Gebühr anfordern.

4. Geburtsurkunden der Kinder
Ebenso wie die Heiratsurkunde benötigt der Richter die Geburtsurkunden der noch minderjährigen Kinder. Auch diese sollten zusammen mit dem Scheidungsantrag vom Anwalt mitgeschickt werden.

5. Einkünfte und Vermögen der Eheleute
Um den Streitwert/Gegenstandswert zu errechnen benötigt der Anwalt für den Scheidungsantrag in Oberhausen oder bei einem anderen Familiengericht Informationen zu Ihrem Nettoeinkommen und auch zum Nettoeinkommen Ihres Ehegatten.

 

Ihr Vorteil bei Scheidung:
  • Erfahrener Scheidungs- und Familienrechtsanwalt
  • Auf Wunsch Finanzierung der Scheidung durch vorher festgelegten Zahlungsplan
  • Nur gesetzliche Mindestgebühren für Ihr Scheidungsverfahren – keine zusätzlichen Kosten
  • Ich biete unabhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten die Möglichkeit einer zinsfreien Ratenzahlung an.

Beratung Familienrecht in Oberhausen Beratung Familienrecht in Duisburg

Zum Termin können Sie das nachstehende Formular ausgefüllt mitbringen. Zwingend erforderlich ist das jedoch nicht.

Formular Scheidungsantrag

Anwalt Scheidungsantrag Oberhausen Duisburg

Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.

Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.