Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Scheidung, soweit Sie keine Verfahrenskostenhilfe erhalten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Scheidung ohne Mehrkosten in drei Teil-beträgen zu zahlen:

Ein Drittel bei Beauftragung

Ein Drittel nach 2 Monaten

Ein Drittel bis zum Scheidungstermin

Lediglich die Gerichtskosten müssen vollständig von Ihnen verauslagt werden.

Wir berechnen keine Zinsen und keine Gebühren.