Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Scheidung, soweit Sie keine Verfahrenskostenhilfe erhalten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Scheidung ohne Mehrkosten in drei Teil-beträgen zu zahlen:
Ein Drittel bei Beauftragung
Ein Drittel nach 2 Monaten
Ein Drittel bis zum Scheidungstermin
Lediglich die Gerichtskosten müssen vollständig von Ihnen verauslagt werden.
Wir berechnen keine Zinsen und keine Gebühren.