Scheidung und Versorgungsausgleich
Mit dem Versorgungsausgleich sollen die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten gleichmäßig auf beide Ehegatten aufgeteilt werden.
Wenn sich ein Ehegatte während der Ehe um den Haushalt und die Familie gekümmert hat, soll er nach der Scheidung bezüglich der Alters-und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge nicht schlechter gestellt werden, als der Ehegatte, der seine ganze Zeit durch seine Berufstätigkeit der Sicherung der Altersvorsorge widmen konnte.
Sofern die Ehegatten den Ausgleich nicht im Vorfeld der Scheidung vertraglich ausgeschlossen haben, wegen kurzer Ehe auf Antrag nicht durchgeführt werden muss oder darauf verzichtet wird, wird in der Regel mit dem Scheidungsantrag von Amts wegen der Versorgungsausgleich geregelt.
Anwalt Versorgungsausgleich Oberhausen