Anwalt Verkehrsstrafrecht Oberhausen Duisburg


Verkehrsstrafrecht: Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Strafverfahren oder bei Erhalt eines Strafbefehls wegen Straßenverkehrsdelikten, wie etwa Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Je nach Unfallursache (überfahrene rote Ampel, Trunkenheit usw, ) kann sich neben der zivilrechtlichen Regulierung der Schadensansprüche auch ein strafrechtliches Verfahren gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher richten.

Im strafrechtlichen Verfahren werden andere Maßstäbe angesetzt, auch die anwaltliche Vorgehensweise ist eine andere. In der Regel geht es darum, einen Freispruch oder eine Einstellung zu erwirken, die Geldstrafe zu vermeiden bzw. zu verringern und ein Fahrverbot zu vermeiden.

Technisch gesehen handet es sich bei der strafrechtlichen Vertretung um ein separates Mandat.

Meist erfolgt eine gerichtliche Klärung erst im Strafverfahren und allenfalls später dann zivilrechtlich, wenn dort die außergerictlichen Verhandlungen gescheitert sind.

Das Ergebnis des Strafverfahrens ist nicht bindend für die zivilrechtliche Regulierng. Allerdings werden die Unterlagen oft in der „Ergänzenden Akteneinsicht“ beigezogen. Schon aus diesem Grund macht bei sehr schwer Geschädigten Unfallopfern eine Vertretung in der Nebenklage Sinn. diese wird in „leichteren Fällen“ jedoch vom Gericht oft nicht zugelassen.

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