Strafverteidiger Oberhausen

Anwalt räuberischer Diebstahl Oberhausen


§252 StGB – Was ist Räuberischer Diebstahl?

Gemäß §252 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) macht sich derjenige des Räuberischen Diebstahls strafbar, der „bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten“. Er ist laut StGB „wie ein Räuber zu bestrafen“. Das bedeutet, die Person muss einen vollendeten Diebstahl begangen habe, bei der sie auch auf frischer Tat erwischt wurde. Der Diebstahl ist in §242 StGB geregelt und betrifft die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache. Zusätzlich muss versucht worden sein, die Diebesbeute mit Gewalt oder Drohung zu sichern. Die Drohung muss die Androhung einer Gefahr für Leib oder Leben beinhalten.

Ein Beispiel aus der Praxis: Hält ein Ladendetektiv den Dieb auf und versucht der Dieb dann mit Gewalt zu entkommen und die Diebesbeute zu sichern, liegt ein Räuberischer Diebstahl gemäß §252 StGB vor. Wendet der Dieb keine direkte Gewalt an, droht dem Ladendetektiv aber mit einer Waffe („Lass mich gehen oder ich schieße“), wäre das die Anwendung einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.

Auf frischer Tat ertappt ist ein Täter auch dann noch, wenn er in unmittelbarer Tatortnähe sofort nach der Tat wahrgenommen wird. Verfolgt ihn der Ladendetektiv z.B. außerhalb des Warenhauses und wird dort draußen niedergeschlagen, ist §252 StGB noch erfüllt. Das gleiche gilt auch, wenn der Täter durch den Einsatz von Gewalt oder einer Drohung einer Entdeckung zuvor kommt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Täter den Ladendetektiv niederschlägt, bevor er ihn entdeckt, um genau diese Entdeckung zu verhindern.

Anwalt räuberischer Diebstahl Oberhausen: was droht?

Die Strafe des StGB ist eindeutig: Der räuberische Dieb soll gleich einem Räuber bestraft werden. Der Raub ist im §249 StGB geregelt. Dort ist eine Mindeststrafe in Form einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorgesehen. Das bedeutet auch, dass in vielen Fällen auch eine längere Freiheitsstrafe, im schlimmsten Fall bis zu 15 Jahre, möglich ist.

Der Räuberische Diebstahl ist damit juristisch gesprochen ein Verbrechen (anders als der Diebstahl, der als Mindeststrafe nur eine Geldstrafe vorsieht und damit juristisch als Vergehen gilt). Da Verbrechen besonders ernst zu nehmen sind, empfiehlt sich in jedem Fall anwaltliche Beratung. Vor dem Amtsgericht ist ein Anwalt jedoch nicht verpflichtend.

Anklage Räuberischer Diebstahl

Die Anklage Räuberischer Diebstahl ist durchaus ernst zu nehmen. Auch wenn vor dem Amtsgericht grundsätzlich keine Anwaltspflicht besteht, sollte ein Anwalt unbedingt hinzugezogen werden. Bei mangelnder juristischer Beratung könnte im Ernstfall ansonsten eine sehr hohe Freiheitsstrafe drohen. Bei einer Anklage vor dem Landgericht ist ein Anwalt gemäß §78 ZPO verpflichtend hinzuzuziehen.


Anwalt räuberischer Diebstahl Oberhausen

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