Anwalt Insolvenzrecht Oberhausen Duisburg

Schuldenfrei: Privatinsolvenz in nur 3 Jahren

Anwalt Verbraucherinsolvenz Oberhausen

Neues Insolvenzrecht als Chance

Schuldenfrei in nur 3 Jahren

++++Neue Gesetzeslage++++ Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von 6 auf 3 Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen daher für alle nur noch maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Für Ihren Insolvenzantrag ab 1. Oktober 2020 gilt: Die Restschuldbefreiungsphase verkürzt sich auf drei Jahre. Eine Mindestquote ist nicht mehr erforderlich.

Warum benötigt man einen Anwalt bei einer Verbraucherinsolvenz?

Mit einem Anwalt für Insolvenzrecht an der Seite werden viele Schritte des Verbraucherinsolvenzverfahrens für den Schuldner vereinfacht. Bereits vor dem Insolvenzverfahren kann er die finanzielle Situation prüfen und einschätzen, ob eine Verbraucherinsolvenz in der jeweiligen Situation sinnvoll ist. Mit seinem Fachwissen kann er den Schuldner bei der Aufstellung eines Schuldenbereinigungsscheins unterstützen und die Kommunikation mit den Gläubigern vereinfachen.

Wenn es zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren kommt, hat der Schuldner mit einem Anwalt eine Person vom Fach an der Seite, der ihn in das  Insolvenzverfahren begleitet.


Privatinsolvenz 3 Jahre

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