Rechtsanwalt Familienrecht Scheidung Oberhausen

Anwalt Familienrecht Scheidung Oberhausen Duisburg

Rechtsanwalt Scheidung Oberhausen Duisburg


Familienrecht und Scheidung spielt in fast allen Lebenslagen eine Rolle und ist nicht selten von entscheidender Bedeutung für das weitere Leben und die eigene wirtschaftliche Existenz.

Kompetenz in Sachen Familienrecht und Scheidung

Seit 1997 führe ich z.B. Scheidungen durch und vertrete Sie in familienrechtlichen Fragen.

Anwalt Familienrecht Scheidung Oberhausen

Egal ob be­ra­tend, au­ßer­ge­richt­lich oder ge­richt­lich: Ich habe auf Grund frühzeitiger Spezialisierung im Fa­mi­li­en­recht und Scheidung lang­jäh­ri­ge Er­fah­run­gen, die Ih­nen hel­fen wer­den, sich in die­ser schwie­ri­gen Le­bens­lage zu­recht­zu­fin­den und die rich­ti­gen Wei­chen für die Zu­kunft zu stel­len. RA Duic ist seit Beginn der Anwaltstätigkeit auf dem Fachgebiet Familienrecht und Scheidung tätig.


Sie sollten so früh wie möglich anwaltlichen Rat einholen.

Unüberlegte Versprechungen, voreilig – schlimmstenfalls ohne Konsultation eines Anwalts unterschriebene (notarielle) – Vereinbarungen oder gar versäumte Fristen, können später regelmäßig kaum oder nur schwer rückgängig gemacht werden. Wenn sich Ihr Leben wie im Falle einer Trennung oder Scheidung derart gravierend verändert, erspart der frühe Schritt zum Anwalt oftmals Ärger und Geld. Lassen Sie sich dabei nicht von einem vielfach völlig falschen Bild anwaltlicher Honorare abschrecken.


Der Inhalt einer Homepage kann die persönliche, fachliche, kompetente und vor allen Dingen individuelle Beratung nicht ersetzen. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie daher lediglich die wichtigsten Informationen aus dem Bereich des Familienrechts.

 

Checkliste bei Trennung und Scheidung

 

Im Bereich des Familienrecht und Scheidung ist Rechtsanwalt Frank Duic seit nunmehr 25 Jahren aussergerichtlich wie gerichtlich tätig.

Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit Fachgebiet Familienrecht und Scheidung zur Verfügung.

Im Falle einer Ehescheidung ist die Mitwirkung eines Rechtsanwalts vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Wenden Sie sich an mich, um einen Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidung mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Ihr Anwalt mit dem Fachgebiet Familienrecht und Scheidung kennt die ständige Rechtsprechung des zuständigen Familiengerichte und wird Sie entsprechend beraten.

Die Teilbereiche des Familienrechts sind weit gefächert.

Kernpunkte bilden das Eingehen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie als Gegenstück die Trennung bzw. Scheidung der Personen. Beides unterliegt bestimmten Regelungen und sollte wohlüberlegt sein. So muss beispielsweise bei Ehescheidungen in aller Regel das vorangehend Trennungsjahr eingehalten werden. Nur in außergewöhnlichen Härtefällen sind Scheidungen vorzeitig möglich (z.B. häusliche Gewalt). Ebenso kann bei der Eheschließung bereits sinnvoll geplant werden, wenn eine Scheidung von vornherein feststeht – die sog. Scheidungsvereinbarung / Scheidungsfolgenvereinbarung.

Typische Fragen bei Scheidung oder Trennung sind:

• Was gilt es bei den Unterhaltsleistungen zu beachten?
• Was sollte im Trennungsjahr sofort rechtlich geregelt werden?
• Trennungsgeld: Was ist das und wer bekommt es?
• Ab wann kann man Kindesunterhalt beziehen?
• Kann man den Unterhalt vorab berechnen lassen?
• Gibt es außergerichtliche Lösungen?

Rechtsanwalt Frank Duic ist seit 1997 selbständig und vertritt seitdem seine Mandanten kompetent in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Als Anwalt Familienrecht Scheidung Oberhausen verfügt er über fundierte theoretische und rechtspraktische Kenntnisse auf diesem Gebiet.

Durch seine langjährige Erfahrung verfügt er über das notwendige Fingerspitzengefühl, um seinen Mandanten bei diesem persönlichen und sensiblen Thema mit juristischem Rat zur Seite zu stehen.

Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 Abs. 1 FamFG). Die Erfahrung zeigt, dass Verfahren, die nicht professionell eingeleitet werden, meist katastrophal enden. Lassen Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten.


In einem ersten Beratungstermin erhalten Sie eine individuelle fachliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und einen genauen Überblick, was durch eine Trennung und den Beginn eines Scheidungsverfahrens auf Sie zukommt. Ich berate Sie ausführlich und verständlich.

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Be­ra­tungs­hilfe und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe

So­fern Sie aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht in der Lage sind, die an­fal­lende Rechts­an­walts­ver­gü­tung selbst zu tra­gen, be­steht die Mög­lich­keit, Be­ra­tungs­hilfe für das Erst­be­ra­tungs­ge­spräch und die au­ßer­ge­richt­li­che Tä­tig­keit so­wie Verfahrens- oder Pro­zess­kos­ten­hilfe für ge­richt­li­che Ver­fah­ren zu be­an­tra­gen, so­fern die Rechts­ver­fol­gung Aus­sicht auf Er­folg hat. Verfahrens- und Pro­zess­kos­ten­hilfe kann vom Ge­richt ra­ten­frei oder mit ei­ner zu zah­len­den Rate, die sich an Ih­ren wirt­schaft­li­chen Mög­lich­kei­ten ori­en­tiert, fest­ge­setzt wer­den.

Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.

Im Rahmen der Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.


> Weitere Informationen zum Fachgebiet Familienrecht und Scheidung finden Sie auch auf http://www.scheidung.org.

Uns finden Sie auch bei Scheidung-org.


 

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