Rechtsanwalt Scheidung Oberhausen Duisburg
Auf einen Blick:
- Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn sich die Eheleute über alle Rahmenbedingungen einig sind.
- Vor Einreichung des Scheidungsantrags muss ein Trennungsjahr erfolgt sein.
- Eine einvernehmliche Scheidung läuft wesentlich schneller und kostengünstiger ab als eine strittige Scheidung.
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung herrscht (auch) Anwaltspflicht. Zumindest muss der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten sein.
- Sie möchten die Ehescheidung einleiten? Ich garantiere Ihnen die niedrigsten Kosten in Ihrem Scheidungsverfahren, in dem ich wirklich nur die gesetzlichen Mindestgebühren berechne.
- Ich biete die Möglichkeit einer zinsfreien Ratenzahlung an.
Das einvernehmliche nicht streitige Scheidungsverfahren
Kostengünstig
Mit einem einzigen Anwalt durchführbar
Schneller und unkomplizierter
Bei der einvernehmlichen Scheidung, nicht streitigen Ehescheidung, gibt es bei mir nur durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlichen, festgelegten Mindestgebühren. Es gibt bei mir keine versteckten Zusatzkosten.
Sehr gerne stehe ich Ihnen als Anwalt einvernehmliche Scheidung Oberhausen mit meinem Know-how zu einer vertiefenden Beratung im Familienrecht oder auch als Ihr „gemeinsamer“ Anwalt bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung zur Verfügung. Nätürlich bin ich auch für Sie als Anwalt einvernehmliche Scheidung für Duisburg und als Anwalt einvernehmliche Scheidung für Mülheim tätig..
Anwalt Oberhausen Scheidung einvernehmlich
Bei der einverständlichen Scheidung kann eine Ehe auch grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Wenn die Eheleute sich einig sind, können sie übereinstimmend einen Trennungszeitpunkt vortragen. Das Gericht übernimmt in der Regel ohne weitere Prüfung die übereinstimmenden Angaben der Eheleute.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meinem Leistungsangebot der einvernehmlichen Scheidung und begrüße Sie gern zu einem persönlichen Beratungsgespräch.
Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin online beim Anwalt einvernehmliche Scheidung Oberhausen Duisburg.
Sie leben bereits seit (fast) einem Jahr getrennt und haben die feste Scheidungsabsicht. Verfahrenskostenhilfe soll nicht in Anspruch genommen werden oder scheidet aus. Sie und Ihr Ehegatte sind sich einig, dass die Scheidung nun eingereicht werden soll. Abgesehen vom Versorgungsausgleich soll nichts weiter mit der Scheidung geregelt werden. Vor Einreichung der Scheidung wünschen Sie eine Kalkulation der Kosten und haben naturgemäß einige Fragen.
Das Beratungsgespräch ist dann kostenfrei. o,- € - BERATUNG ZUR EINVERNEHMLICHEN SCHEIDUNG BUCHEN
Anwalt Oberhausen Scheidung einvernehmlich
Alternativ, also ohne Anwaltsbesuch, können Sie mir auch unverbindlich zur Prüfung Ihrer Scheidung unser Scheidungsformular ausgefüllt senden.
Vorbereitendes Scheidungsformular
Durch das Ausfüllen des Scheidungsformulars entafllen in der Regel weitere Termine beim Scheidungsanwalt. Dadurch werden den Mandanten weitere Anfahrtswege zu Besprechungsterminen erspart. Wie bei jedem Scheidungsverfahren in Deutschland ist jedoch die persönliche Anhörung der Eheleute vor dem zuständigen Familiengericht unabdingbar. Füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und senden es an uns. Wir werden uns sodann gerne zeitnah mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Alle noch notwendigen Unterlagen (z.B. Heiratsurkunde) können im Folgenden online oder per Post / Fax ausgetauscht werden.
SCHEIDUNGSFORMULAR KOSTENFREI DOWNLOADEN
Als Rechtsanwalt für Familienrecht kann ich bei jedem Amtsgericht in Deutschland auftreten. Ich betreue Scheidungsverfahren auch ladensweit. Beim Gerichtstermin werde ich für Sie tätig. Sie können Fragen per E-Mail klären oder einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. Dies ist bei einverständlichen Scheidungen im Regelfall nicht notwendig, aber immer möglich.
Die einvernehmliche Scheidung
bedeutet also zusammenfassend, dass beide Ehegatten die Scheidung wünschen und sich über die Folgen der Ehescheidung einig sind. Ein außergerichtlicher oder ein Streit vor Gericht soll und kann also vermeiden werden. Hierdurch entstehen gleich mehrere Vorteile:
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- Geringere Scheidungskosten
– Gegenstandswert (Streitwert) und Gerichts- und Anwaltskosten können reduziert werden - Kürzere Scheidungsdauer
– langwierige Prozesse durch Streitigkeiten werden vermieden - Nervenschonend & kraftsparend für alle Beteiligten
– Ehegatten und Kindern geht es ohne Streit besser - Zeitersparnis
– häufige Anwaltsbesuche und unnötiger Schriftverkehr können entfallen
- Geringere Scheidungskosten