Wie hoch sind die Scheidungskosten? Kann ich auch in Raten zahlen?

Die Scheidungskosten im Familienrecht lassen sich nicht pauschalisieren und hängen von den Einkommensverhältnissen der Beteiligten ab. Wie bei allen zivilrechtlichen Angelegenheiten wird ein Verfahrenswert durch das Gericht bestimmt, so dass sich danach die jeweiligen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten.
Je höher der Verfahrenswert dabei ist, desto höher sind auch die anfallenden Scheidungskosten. Der Verfahrenswert wird dabei grob wie folgt berechnet:
(Nettogehalt Ehefrau + Nettogehalt Ehemann) x  3 = Verfahrenswert für die Ehescheidung
Beispielsrechnung:
Ehemann hat ein Einkommen von 1.800,00 € netto. Die Ehefrau hat ein Einkommen von 1.200,00 €. Der Verfahrenswert beträgt insofern für die Scheidung 9.000,00 €.
Die Scheidungskosten teilen sich im Scheidungsverfahren in zwei Punkte auf:

  •  Rechtsanwaltskosten
  •  Gerichtsgebühren

Für das o.g. Beispiel fallen dann die folgenden Kosten an:

    •  Rechtsanwaltskosten = 1.532,12 €
    •  Gerichtsgebühren = 444,00 €
Wir gewähren auch im Einzelfall zinslose Ratenzahlungen auf das Anwaltshonorar. Z.B, Sie zahlen als Einmalbetrag einen Betrag in Höhe von 400,00 € und weitere monatliche Raten a`160,00 €, so dass Ihre Scheidung in 5 Monaten so gut wie finanziert ist.
Was passiert, wenn eine Person sich die Scheidungskosten nicht leisten kann?

Für den Fall, dass eine Person wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten einer Scheidung zu begleichen kann durch einen Rechtsanwalt Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Rechtsanwalt Duic beantragt in diesen Situationen bei einer Scheidung mit Ihnen gemeinsam die Verfahrenskostenhilfe bereits im Scheidungsantrag.


 

Wie hoch sind die Scheidungskosten?