Spzialisierter Anwalt für Verteidigung in Sexualstrafsachen
Eine zielführende Verteidigung in Sexualstrafsachen ohne Rechtsanwalt und ohne Kenntnis des konkreten Vorwurfs ist im Sexualstrafrecht nahezu aussichtslos.
Erfahrung in Sexualstrafsachen von nunmehr 25 Jahren
Verteidigung in Sexualstrafsachen: Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Kindesmissbrauch, sexueller Übergriff, sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, exhibitionistische Handlungen, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften und Darbietungen, Ausübung verbotener oder jugendgefährdender Prostitution, Missbrauch von Schutzbefohlenen
Wenn Sie eines Sexualdeliktes beschuldigt werden, benötigen Sie professionelle rechtliche und fachliche Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Verteidigung in Sexualstrafsachen. Ich habe bereits zahlreiche Beschuldigte in Ihrer Situation erfolgreich verteidigt und könnte auch Ihnen helfen.
Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, ohne leere Versprechungen zu machen. Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und mir das Mandat erteilen. Es fällt nur eine faire Erstberatungsgebühr für das erste Gespräch an, sonst nichts.
In einem Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat befindet man sich schneller als man denkt…..
Verteidigung in Sexualstrafsachen
Die Verteidigung in Sexualstrafsachen ist mehr als nur reine Strafverteidigung – Sie erfordert disziplinübergreifendes Know-How und Erfahrung.
Neben Oberhausen betreue ich bei der Verteidigung in Sexualstrafsachen Mandanten u. a. auch in den Städten Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Voerde, Wesel, Dorsten, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Moers, Mülheim an der Ruhr.
Selbstverständlich unterliege ich als Rechtsanwalt der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus – dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch meine langjährige Erfahrung in der Verteidigung in Sexualstrafsachen widme ich mich professionell und kompetent Ihrem Fall.
Verteidigung in Sexualstrafsachen
Diskretion ist nicht verhandelbar.
Das gilt insbesondere bei der Verteidigung von Sexualstrafsachen. Deswegen finden Sie auch keine Dokumentation eigener Verteidigungen auf diesen Seiten.