Insolvenzanwalt Oberhausen
Verbraucher – oder Regelinsolvenz?
Die Entschuldung von Privatpersonen ist grundsätzlich der Verbraucherinsolvenz zugewiesen.
Das Regelinsolvenzverfahren kommt dann zum Zuge, wenn:
- Sie selbstständig sind
- Sie selbstständig waren und mehr als 19 Gläubiger haben
- Sie Arbeitgeber waren und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn oder Gehalt) bestehen
- Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer, der BfA oder LVA existieren.
Vereinbaren Sie gern einen Termin online.
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