Das Sexualstrafrecht umfasst eine Vielzahl an unterschiedlichen Strafgesetzen. In den letzten Jahren hat sich die Gesetzgebung in diesem Bereich immer weiter verschärft. Dies führte einerseits zu vollständig neuen Straftatbeständen, wie beispielsweise der sexuellen Belästigung,  Auch bereits gesetzlich geregelte Straftatbestände wie zum Beispiel die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung wurden in den letzten Jahren überarbeitet und reformiert.

Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht wiegt immer schwer. Umso wichtiger ist es, eine frühzeitige professionelle Strafverteidigung durch eine spezialisierten Anwalt zu gewährleisten.

Das Thema Sexualstrafrecht polarisiert und emotionalisiert stark; viele Kollegen übernehmen solche Mandate bewußt nicht. Der Mandant benötigt in solchen Fällen einen Strafverteidiger, der ihm keine Vorwürfe oder Vorhalte macht, sondern ihn kompetent und mit Erfahrung verteidigt und darauf achtet, dass der Mandant ein rechtsstaatliches Verfahren erhält. Der Verteidiger muss gerade in diesen Verfahren das entsprechende Fingerspitzengefühl außerhalb und im Gerichtssaal besitzen, darf dabei aber nicht die Rechte seines Mandanten aus den Augen verlieren.

Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung im Sexualstrafrecht sollten Sie ihren Fall an einen Spezialisten für Sexualstrafrecht übergeben. Besuchen Sie mich zu einem Erstgespräch. Ich biete Ihnen einen vertrauensvollen Rahmen, in dem ich mich diskret Ihrer Problematik annehme und Ihnen zuhöre. Ich ergreife erste Maßnahmen, nehme Einsicht in die Ermittlungsakten, überprüfen die Plausibilität belastender Aussagen und erarbeiten eine Verteidigungsstrategie.

Eine Verteidigung ohne Strafverteidiger im Sexualstrafrecht und ohne Kenntnis des konkreten Vorwurfs ist nahezu aussichtslos.

Straftatbestände des Sexualstrafrechts

Strafverfahren im Sexualstrafrecht