Die Mietkaution

Im Mietrecht berate ich Sie als Vermieter oder Mieter auch bei Fragen und Problemen im Bereich der Mietkaution.

Die Kaution wird grundsätzlich zu Beginn des Mietverhältnisses durch den Mieter an den Vermieter übergeben. Es handelt sich um eine Sicherheit, die den Vermieter davor schützen soll auf Kosten sitzen zu bleiben, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter entstanden sind.

Hierbei kommt es insbesondere in den nachfolgenden Situationen zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien:

Nach Bezug der Wohnung wurde die Kaution nicht oder nur teilweise entrichtet. Für den Vermieter stellt sich dann die Frage, welches Vorgehen am sinnvollsten ist. Sollte auch eine Mahnung durch den Vermieter oder dessen Anwalt für Mietrecht fruchtlos bleiben, bestehen unter Umständen mehrere Möglichkeiten.

Um Ihre Ziele durchzusetzen, zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten auf und vertrete Sie notfalls vor Gericht.

Auch nach Auszug aus der Wohnung treten häufig Probleme mit der Kaution auf. Zum einen möchte der Mieter diese so schnell wie möglich zurückerhalten, um beispielsweise für seine nun bezogene Wohnung die Mietkaution stellen zu können. Zum anderen möchte der Vermieter mit der Rückzahlung abwarten, bis eventuelle Schäden feststehen und bestenfalls bereits behoben sind.

Welche Rechte den einzelnen Parteien zustehen und welche (mitunter recht kurzen) Fristen bei der Geltendmachung der jeweiligen Ansprüche zu beachten sind, werde ich Ihnen erläutern und gemeinsam mit Ihnen den für Sie bestmöglichen Weg beschreiten.

Daneben besteht selbst nach Auszug des Mieters für den Vermieter die Möglichkeit auf Zahlung der Kaution zu klagen, sollte der Mieter unberechtigterweise die Kaution mit den letzten Mietzinsen verrechnet haben.

Eine solche Verrechnung durch den Mieter ist unzulässig, da die Kaution gerade dazu dient, Kosten für Schäden abzudecken, die bis zum Ende der Mietzeit durch den Mieter verursacht wurden.

Aber auch als Mieter haben Sie Rechte hinsichtlich der von Ihnen geleisteten Kaution. Den Vermieter trifft die Pflicht die Kaution zuzüglich der, sich aus dem Gesetz ergebenden Zinsen in einem angemessenen Zeitraum herauszugeben. Unterlässt er dies grundlos, helfe ich Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Lösung Ihres Problems.