Sie können auch eine Mandatsanfrage im Strafrecht per Mail stellen.

Bitte beachten Sie, dass ein Mandatsverhältnis nicht bereits durch die Absendung der Mandatsanfrage zustande kommt, sondern erst durch Bestätigung der Mandatsübernahme durch unsere Kanzlei!

Sie können mich u.a. für folgende Tätigkeiten beauftragen:

Wenn Sie mit meiner Dienstleistung zufrieden waren, können Sie mich jederzeit weiter beauftragen. Ich rechne Ihnen dann einen gezahlten Betrag für eine vorherige Tätigkeit als Anzahlung an. Sie zahlen bei mir nie doppelt.