Strafverteidiger Oberhausen Duisburg
Kostenlose Ersteinschätzung Strafrecht
Warum ist die Ersteinschätzung kostenlos?
Die Ersteinschätzung stellt die Möglichkeit einer ersten Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt dar. Der Mandant kann den Rechtsanwalt kennenlernen und dann entscheiden, ob er ihm das Mandat erteilen möchte oder nicht. Anhand der Ersteinschätzung kann der Mandant erkennen, ob er mit der Verteidigungsstrategie einverstanden ist. Vielleicht lässt sich außerdem schon absehen, ob es sich um Freispruch- oder Strafmaßverteidigung handelt.
In der Ersteinschätzung wird dagegen äußerst selten schon ein abschließender rechtlicher Rat oder Beratung erteilt. Ohne Akteneinsicht ist eine Beratung meist auch gar nicht abschließend möglich. Es kann dementsprechend allenfalls abstrakt über dieses Mandatsverhältnis gesprochen werden.
Kostenlose Ersteinschätzung Strafrecht
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Hinweis:
Sie wünschen zwar nur ein kostenloses Erstgespräch, haben dann aber doch ein bis zwei Stunden Gesprächsbedarf. Zudem erwarten sie, dass man schnell einmal viele Seiten an Unterlagen sichtet, sie dazu umfassend berät und möglichst noch während des Gespräches einen höchst eilbedürftigen Schriftsatz fertigt, den sie dann (natürlich kostenlos) mitnehmen können. Kein Problem, ich mache das nach Möglichkeit gerne – das muss aber bezahlt werden, denn über ein kostenloses Erstgespräch geht das weit hinaus.
Sollten Sie sich so etwas überlegen, kommen Sie erst gar nicht zu mir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Sie ersparen sich damit vor allem selbst unnötigen Aufwand. Ich werde Sie einmal auf das Problem hinweisen, damit Sie vorgewarnt sind, und Sie dann in kürzester Zeit wieder verabschieden müssen. Für den Fall eines Missbrauchs der Erstberatung behalte ich mir außerdem die volle Berechnung vor. Sie bekommen dann also wenig Beratung für viel Geld – so wie bei manchen Kollegen eben üblich. Zum Glück sind derartige Probleme aber in meiner Kanzlei extrem selten. Alle normalen Mandanten müssen sich daher keine Sorgen machen.