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Privatinsolvenz Regelinsolvenz Gläubigervergleich
Sie möchten Briefe wieder entspannt öffnen?
Das Insolvenzrecht kann Ihre wirtschaftliche Situation neu ordnen.
Die Privatinsolvenz/Regelinsolvenz ist die kaufmännisch richtige Lösung für Sie, wenn:
- Ihr pfändbares Einkommen der nächsten 3 Jahre nicht zur Tilgung aller Schulden ausreicht.
- andere Vermögenswerte so gut wie fehlen.
Sie durchlaufen das Verfahren der Verbraucherinsolvenz oder der Regelinsolvenz. Beide führen zur Restschuldbefreiung.
Der Verbraucherinsolvenzantrag (Privatinsolvenzantrag)/Regelinsolvenzantrag ist Ihr Fahrkarte zur Entschuldung.
Wenn Sie sich von Ihren Schulden trennen wollen – die Kanzlei begleitet Sie im Privatinsolvenzverfahren/Regelinsolvenzverfahren.
Damit Sie Ihre Briefe wieder entspannt öffnen können.
Bei uns erhalten Sie umgehend einen Termin und können zeitnah mit der Bereinigung ihrer finanziellen Situation beginnen.
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage nimmt die Überschuldung, auch von privaten Haushalten, in Deutschland immer mehr zu. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner vor und während des gesamten Entschuldungsverfahren zur Verfügung.
Gerade für Privatpersonen ist die psychische Belastung eines Insolvenzverfahrens oft sehr hoch, hier stehen wir Ihnen als verlässliche Berater zur Seite und bieten Ihnen die notwendige Sicherheit.
Wir können Ihnen JETZT sofort helfen,
- in aller Regel lässt der Druck bereits nach unserem ersten Schreiben an die Gläubiger sofort nach und
- die Gläubiger sollten i.d.R. während der außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie durchführen,
- sämtliche Korrespondenz läuft über uns, Sie müssen sich nicht mehr selbst mit den Gläubigern auseinandersetzen und nichts tun, außer erforderliche Unterlagen und Belege einreichen und für Auskünfte für uns erreichbar sein.
Unser favorisiertes Ziel ist die Vermeidung der Insolvenz durch Verhandlung eines Teilforderungsverzichtes mit allen Gläubigern und Vereinbarung einer tragfähigen Gesamtrate die ausgehandelte, reduzierte Schuldenhöhe, die auch keine Zinsen und Kosten mehr produziert.
Ratenreduzierung durch Neuverhandlung mit den Gläubigern auch bei (noch) nicht akuten Schuldenproblemen!
Kontaktieren Sie uns, wenn:
- Sie private Schulden haben,
- Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind,
- Sie früher einmal selbständig waren und noch Schulden haben,
- ein Gläubiger, z. B. das Finanzamt oder eine Krankenkasse, einen Insolvenzantrag gegen Sie gestellt hat,
- Sie eine außergerichtliche Schuldenregulierung anstreben und eine Insolvenz vermeiden wollen,
- Sie die Privatinsolvenz beantragen wollen,
- Sie die Regelinsolvenz beantragen wollen,
- Sie das Instrumentarium des Insolvenzplans nutzen möchten,
- Ihr Konto gepfändet wurde und Sie wissen wollen, wie viel Ihnen der Arbeitgeber nach der Pfändungstabelle noch auszahlen darf.
- Sie Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen haben,
- über Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung die Zwangsversteigerung beantragt wurde.
Jederzeit einen kostenfrien Erstberatungstermin bei Verbraucherinsolvenz online vereinbaren
Warum bei uns?
- kurzfristige Termine
- individuelle Betreuung statt unpersönliche Entschuldungsfabrik
- transparente Pauschalhonorare
- Ansprechpartner während der außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanphase
ACHTUNG: Fallen Sie nicht auf windige Angebote diverser “Privaten Firmen” herein, die sich die Not vieler überschuldeter Menschen zu Nutze machen und mit unseriösen und kostenintensiven Angeboten zur Schuldenbereinigung schlussendlich die Situation nur verschlimmern.
Zur Beantragung der gerichtlichen Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) ist der vorherige Vergleichsversuch zwingend vorgeschrieben! (auch dann, wenn es nichts anzubieten gibt!, sogenannter “Nullplan”).
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