Anwalt Oberhausen
FAIRE PREISE
Egal in welchem unterschiedlichen Spezialgebiet Sie von mir betreut werden, bei mir erleben Sie beim Erhalt der Rechnung keine böse Überraschung. Anwaltliche Honorare hängen grundsätzlich von mehreren Faktoren ab und werden teilweise gesetzlich vorgegeben. Dabei ist zwischen einer Betreuung in zivilrechtlichen, familienrechtlichen oder strafrechtlichen Angelegenheiten zu unterscheiden. In beiden Fällen richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. In dieser können – unter gewissen gesetzlichen Beschränkungen – die Höhe der Vergütung und Zahlungsmodalitäten individuell abgesprochen werden.
Im Zivilrecht und Familienrecht wird die gesetzliche vorgegebene Vergütung von Anwälten am Gegenstandswert des Verfahrens bemessen.
In strafrechtlichen Angelegenheiten sieht das RVG sogenannte Rahmengebühren vor. Dabei spielen Faktoren wie Schwierigkeit, Bedeutung und Umfang des Verfahrens eine entscheidende Rolle. In beiden Fällen lasse ich Sie mit den zu erwartenden Kosten jedoch von Beginn an nicht im Dunkeln stehen. Sie erhalten von mir in jeder Lage des Verfahrens einen Überblick sowohl über die bisherigen als auch über die voraussichtlich weiteren Kosten. Kostenauslösende Maßnahmen werden im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt.