Scheidungskosten steigen – Scheidung wird teurer!


Anwalt Oberhausen Scheidungskosten steigen

Die Scheidungskosten werden sich ab 01.05.2025 oder 01.06.2025 erhöhen. Am 31.01.2025 hat der Bundestag beschlossen, dass sich die Vergütung der Rechtsanwälte in Deutschland erhöhen wird. Darunter fallen auch die Kosten für Ehescheidungsverfahren. Der Bundesrat hat inzwischen der Erhöhung zugestimmt.

Die neue Gebührenordnung sieht eine Erhöhung der Anwaltskosten für Ehescheidungsverfahren um ca. 9 % vor. Auch die Gerichtskosten werden angehoben, sodass sich die Kosten für Ehescheidungsverfahren insgesamt erhöhen werden.

Scheidung besser jetzt noch einreichen

Wenn Sie nicht von der Erhöhung der Scheidungskosten betroffen sein wollen, sollten Sie am besten jetzt, noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes, die Scheidung einreichen. Denn dann zahlen Sie noch die alten, geringeren Gebühren. Es kommt dann nicht darauf an, ob Ihr Ehescheidungsverfahren erst nach Inkrafttreten der Erhöhung der Gebühren abgeschlossen wird. Es zählt allein, dass Sie das Ehescheidungsverfahren noch vor dem Inkrafttreten eingeleitet haben.


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