Neben den Ansprüchen, die aus dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft folgen können, bestehen darüber hinaus ggf. weitere Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich.

Vermögensrechtliche Bezüge zwischen Eheleuten bestehen in verschiedenen Fällen neben dem Anspruch auf Zugewinnausgleich auch insoweit, weil beide Eheleute z. B. zur Hälfe Eigentümer einer Immobilie sind.

Zu weiteren klassischen Streitigkeiten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung gehören beispielsweise der Streit um Bankkonten, Sparbücher, Bausparguthaben und Wertpapieren.

 

 

*** Rubrik: Vermögensauseinandersetzung ***