Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen - Ehevertrag/Trennungs – und Scheidungsfolgenvereinbarung
Fachgebiet: Ehe – und Familienrecht

Ein Ehevertrag kann auch schon vor der Eheschließung geschlossen werden. Darin können beispielsweise Scheidungsfolgen, Trennungsunterhalt, Güterstand und erbrechtliche Komponenten geregelt werden.

Bei einer Trennung kann von den Parteien eine Trennungs – und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden, die mit dem Inhalt eines Ehevertrages einhergehen kann. Eine solche Vereinbarung lohnt sich für Ehepartner, die sich im wesentlichen einig sind.

Die Vorteile einer umfassenden außergerichtlichen Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • kein Zeitdruck
  • keine jahrelangen Prozesse durch alle Instanzen
  • kein Kostenrisiko durch ungewissen Prozeßausgang
  • deutliche Kostenersparnis durch den Wegfall von Gerichtsverfahren
  • Minimierung von Risiken
  • Vermeidung unnötiger Energieverschwendung durch anhaltende Streitigkeiten
  • zeitnahe Wiedererlangung der trennungsbedingt stark eingeschränkten Lebensqualität und Lebensfreude.

 

Bei Fragen zu einem Ehevertrag/Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung berate ich Sie gerne.

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Ehevertrag/Trennungs – und Scheidungsfolgenvereinbarung