Scheidungsanwalt Oberhausen – Anwalt Scheidung Oberhausen – Anwalt Familienrecht Oberhausen – Strafverteidiger Oberhausen


Rechtsanwalt Frank Duic Oberhausen
Willkommen in der virtuellen Kanzlei!

Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten an allen deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten in nahezu allen Bereichen des Familien- und Strafrechts.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit verfüpge ich, insbesondere aufgrund der Konzentration auf einzelne Rechtgebiete, über besondere umfassende und aktuelle Rechtskenntnisse in den betreffenden Rechtsgebieten.

Ich stehe Ihnen in den Spezialgebieten als Scheidungsanwalt Oberhausen, Anwalt Scheidung Oberhausen, Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen, Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen und Rechtsanwalt Insolvenzrecht Oberhausen gerne zur Verfügung. Daüber hinaus auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechtes.

Kanzlei – Spezialisierung auf den Punkt. Profitieren Sie von nunmehr 27 Jahren Erfahrung!


Rechtsanwalt Scheidung Oberhausen – Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen – Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen – Rechtsanwalt Insolvenzrecht Oberhausen


Häufig wird die Kontaktaufnahme mit einer Rechtsanwalts – Kanzlei aus Sorge über zu hohe Anwaltshonorare gescheut. Dies kann zu fatalen Folgen führen. Tatsächlich kann durch rechtzeitige anwaltliche Beratung beim Rechtanwalt Scheidung Oberhausen, Anwalt Familienrecht Oberhausen, Anwalt Strafrecht Oberhausen und Anwalt Insolvenzrecht Oberhausen oft ein nachteiliger Ausgang einer Rechtssache oder eines Verfahrens vermieden oder abgeschwächt werden.


Haben Sie Fristen versäumt oder sich falsch geäußert, so kann auch der beste Anwalt meistens nichts mehr für Sie tun. Lassen Sie sich frühzeitig beraten.

Ich freue mich, Ihnen helfen zu können.

Eine erstes Beratungsgespräch gibt es bereits oft für 35 € und kostet selten mehr als 50 €.

*Übersicht Beratungspreise der Kanzlei

Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Scheidungsanwalt Oberhausen, Anwalt Familienrecht Oberhausen, Anwalt Strafrecht Oberhausen und Anwalt Insolvenzrecht Oberhausen vertraut zu machen.

Auf  meiner Webseite informiere ich Sie über meine Kerngebiete als Scheidungsanwalt Oberhausen, Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen, Rechtsanwalt Scheidung Oberhausen sowie als Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen. Das Sexualstrafrecht bildet bei mir als Strafverteidiger Oberhausen nochmals einen gesonderten Schwerpunkt. Weitere Informationen zu diesem Spezialgebiet finden Sie auch unter: www.ra-duic.de


 VORSPRUNG DURCH LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG & SPEZIALISIERUNG

STRAFRECHT / STRAFVERTEIDIGUNG

u. a. bei Vorladung polizeiliche Beschuldigtenver-nehmung/Erkennungsdienstliche Behandlung/Vermögensstrafrecht/ Gewaltdelikte/Sexualstrafrecht/Verkehrsstrafrecht/Jugendstrafrecht/Insolvenzstrafrecht/Betäubungs-mittelstrafrecht/Internetstrafrecht/Hartz IV - Betrug,, Pflichtverteidigung, Bewährungswiderruf, Berufung gegen Strafurteil, Einspruch gegen Strafbefehl, Durchsuchung und Beschlagnahme - Strafmaßverteidigung

FAMILIENRECHT & SCHEIDUNG

Trennung, Scheidung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Ehewohnung, Schulden bei Trennung, Immobilie bei Trennung und Scheidung, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Trennungs – und Scheidungsfolgenvereinbarungen - Auf Wunsch Scheidungsantrag binnen 24 Stunden - Abrechnung nur der Mindestgebühren bei Scheidung - Hilfe bei der Scheidungsfinanzierung

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt kann ich Ihnen nicht nur als Scheidungsanwalt Oberhausen oder als Strafverteidiger Oberhausen kompetent zur Seite stehen, sondern ein weiteres Spektrum an juristischen Dienstleistungen anbieten, Daher bietet Rechtsanwalt Frank Duic Oberhausen neben dem Strafrecht und Familienrecht außerdem Beratung in den folgenden Rechtsgebieten an: Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und auf dem klassischen Gebiet eines Anwalts dem allgemeinen Zivilrecht.

IHR ANWALT FRANK DUIC


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Bitte beachten Sie, dass durch Ihr Zusenden eines Faxes, E-Mails, Briefes oder durch das Hinterlassen einer telefonischen Nachricht an die Kanzlei kein Auftragsverhältnis mit uns entsteht. Dazu braucht es unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis. 

So praktisch die elektronische Kommunikation ist, absolute Vertraulichkeit kann damit nicht gewährleistet werden. Sofern wir von Ihnen eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie sich dieses Risikos bewusst sind und dieses in Kauf nehmen. 


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